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Quelle: Basler Zeitung 06.11.2003; Seite
15 Das neue alte Voltaren: Wie man Verbote umgeht
Seit 1986 streichen sich Sportler und Rheumatiker Voltaren-Gel
auf schmerzende Stellen. Dafür werben durfte Novartis nie, denn Voltaren
wird von der Kasse bezahlt. Deshalb gibt es jetzt ein Voltaren, das nicht bezahlt
wird, ansonsten aber identisch ist: Voltaren Dolo Emulgel. Basel. Das Medikament
Voltaren ist ein Klassiker und für den Basler Pharmahersteller Novartis eine
«Cash Cow». Die Forschungskosten sind abgeschrieben, heute wird nur
noch Geld verdient. Novartis aber würde gerne noch etwas mehr Geld verdienen
und mehr «Voltaren Emulgel» verkaufen. Doch so einfach geht das nicht. Von
Michael Heim Denn Werbung darf der Pharmamulti dafür nicht machen.
Voltaren - auch das nicht rezeptpflichtige Gel - wird nämlich von der Krankenkasse
bezahlt. Das Medikament ist auf der «Spezialitätenliste» (SL)
des Bundes aufgeführt und für diese Produkte verbietet die Verordnung
über die Krankenversicherung Werbung, die sich ans breite Publikum richtet. Nicht
verboten ist Werbung für all jene Medikamente, welche frei erhältlich
sind und aus dem eigenen Portemonnaie bezahlt werden müssen. So wie «Voltaren
Dolo Emulgel». Seit Mai 2002 hat Novartis verschiedene Produkte unter der
Marke «Voltaren Dolo» auf den Markt geworfen. Einen Gel-Dispenser,
eine Tablette und nun - im August - auch das Emulgel in der Tube. Begleitet
wurde die Einführung dieser Produkte von einem aufwändigen Werbefeldzug.
So ziert das Logo von Voltaren Dolo unter anderem die meisten Schweizer Fussballstadien.
Denn wie das herkömmliche Gel (Voltaren Emulgel gibt es seit 1986) dient
auch Voltaren Dolo unter anderem der Behandlung von Sportverletzungen. Der
Unterschied? Es gibt keinen Wer sich nun fragt, was denn der Unterschied
zwischen den beiden Produkten ist, wird vom Apotheker schnell aufgeklärt:
«Es gibt keinen.» Auch Philipp Zell von der Novartis bestätig:
«Es ist genau das gleiche Produkt.» In beiden Gels steckt der Wirkstoff
Diclofenac, und beide Gels haben die Konzentration von 1%. Beide Präparate
sind gleich anzuwenden und kosten beinahe dasselbe, nämlich rund 20 Fr. pro
100 Gramm. Unterschiede bestehen lediglich zwischen den rezeptpflichtigen Voltaren-Tabletten
und den rezeptfreien (und schwächeren) Tabletten von Voltaren Dolo. Es
ist nicht selten, dass ein Hersteller ein Produkt zweimal unter verschiedenen
Namen anbietet, um das zweite bewerben zu können. Novartis selber stand letztes
Jahr in den Schlagzeilen, als es um die Tabletten Mebucasol und Sangerol ging.
Eher selten ist aber, und dies bestätigen Leute aus der Branche, dass sich
Original und Kopie im Namen so ähnlich sind wie bei Voltaren. Verletzt
Novartis damit das Werbeverbot? Im Sommer 2002 antwortete der Bundesrat auf eine
Interpellation zum Fall Mebucasol/Sangerol, Werbung für Kopien von kassenpflichtigen
Produkten sei nur dann gestattet, wenn der Konsument aufgrund seines fehlenden
Fachwissens nicht in der Lage sei, eine Verbindung zwischen dem Original und der
Kopie zu machen. Das Werbeverbot für kassenpflichtige Medikamente, so der
Bundesrat, sei wirtschaftlich begründet. «Werbung kann neue Bedürfnisse
generieren und den Konsum von Arzneimitteln anheizen.» Verhindert werden
soll, dass dieser Mehrkonsum von der Allgemeinheit - der Krankenkasse - bezahlt
wird. «Sobald von der Publikumswerbung offensichtlich auf ein Arzneimittel
der Spezialitätenliste geschlossen werden kann, muss das Werbeverbot wieder
betont werden», schrieb der Bundesrat damals. Umgehung
des Werbeverbots? Bei der Kontrollstelle Swissmedic verweist man auf Details.
«Voltaren ist eine Dachmarke», sagt Sprecherin Nicole Wyss. Beworben
werde aber das Produkt Voltaren Dolo, und nicht etwa Voltaren Emulgel. Damit sei
die Abgrenzung für Laien und Fachpersonen klar genug. Und Lukas Stieger vom
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) erklärt, solange es nicht die
Novartis sei, welche den Vergleich mache, könne ihr dies auch nicht angelastet
werden. Dass über die Dachmarke alle Voltaren-Produkte von der Werbung profitieren,
spiele in der heutigen Gesetzgebung keine Rolle. Thomas Grüninger,
Arzt und Medizinischer Leiter des Basler HMO-Zentrums, kritisiert diese Situation.
«Ich finde das eine klare Umgehung des Werbeverbots», sagt er. «Voltaren
ist ein typisches Produkt, bei dem die Patienten auf den Arzt zugehen und ihn
um eine Verschreibung bitten», sagt er. «Dabei wollen Sie das Produkt,
das sie nicht bezahlen müssen.» Das klassische Voltaren werde mit hoher
Wahrscheinlichkeit von der Werbung profitieren. Diese sei erst recht problematisch,
weil sie sich auch auf andere - rezeptpflichtige - Voltaren-Produkte auswirken
könnte. Auch Jacqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz
sieht hinter der «raffinierten Strategie» der Novartis eine Umgehung
des Werbeverbots. Sie kritisiert die Verwaltung in Bern, welche die Werbung für
Voltaren Dolo abgesegnet hat. «Das alles bekräftigt unsere Forderung
nach schärferen Richtlinien darüber, wann für Medikamente geworben
werden darf und wann nicht», sagt Bachmann. Auch Lukas Stieger vom BSV bestätigt,
dass man, wenn man Situationen wie diese verhindern wollte, die rechtlichen Grundlagen
anpassen müsste. Denn das Verhalten von Novartis sei mit den heutigen Gesetzen
absolut konform. |