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Quelle: Basler Zeitung
06.11.2003; Seite 15

Das neue alte Voltaren: Wie man Verbote umgeht

Seit 1986 streichen sich Sportler und Rheumatiker Voltaren-Gel auf schmerzende Stellen. Dafür werben durfte Novartis nie, denn Voltaren wird von der Kasse bezahlt. Deshalb gibt es jetzt ein Voltaren, das nicht bezahlt wird, ansonsten aber identisch ist: Voltaren Dolo Emulgel.

Basel. Das Medikament Voltaren ist ein Klassiker und für den Basler Pharmahersteller Novartis eine «Cash Cow». Die Forschungskosten sind abgeschrieben, heute wird nur noch Geld verdient. Novartis aber würde gerne noch etwas mehr Geld verdienen und mehr «Voltaren Emulgel» verkaufen. Doch so einfach geht das nicht.

Von Michael Heim

Denn Werbung darf der Pharmamulti dafür nicht machen. Voltaren - auch das nicht rezeptpflichtige Gel - wird nämlich von der Krankenkasse bezahlt. Das Medikament ist auf der «Spezialitätenliste» (SL) des Bundes aufgeführt und für diese Produkte verbietet die Verordnung über die Krankenversicherung Werbung, die sich ans breite Publikum richtet.

Nicht verboten ist Werbung für all jene Medikamente, welche frei erhältlich sind und aus dem eigenen Portemonnaie bezahlt werden müssen. So wie «Voltaren Dolo Emulgel». Seit Mai 2002 hat Novartis verschiedene Produkte unter der Marke «Voltaren Dolo» auf den Markt geworfen. Einen Gel-Dispenser, eine Tablette und nun - im August - auch das Emulgel in der Tube.

Begleitet wurde die Einführung dieser Produkte von einem aufwändigen Werbefeldzug. So ziert das Logo von Voltaren Dolo unter anderem die meisten Schweizer Fussballstadien. Denn wie das herkömmliche Gel (Voltaren Emulgel gibt es seit 1986) dient auch Voltaren Dolo unter anderem der Behandlung von Sportverletzungen.

Der Unterschied? Es gibt keinen

Wer sich nun fragt, was denn der Unterschied zwischen den beiden Produkten ist, wird vom Apotheker schnell aufgeklärt: «Es gibt keinen.» Auch Philipp Zell von der Novartis bestätig: «Es ist genau das gleiche Produkt.» In beiden Gels steckt der Wirkstoff Diclofenac, und beide Gels haben die Konzentration von 1%. Beide Präparate sind gleich anzuwenden und kosten beinahe dasselbe, nämlich rund 20 Fr. pro 100 Gramm. Unterschiede bestehen lediglich zwischen den rezeptpflichtigen Voltaren-Tabletten und den rezeptfreien (und schwächeren) Tabletten von Voltaren Dolo.

Es ist nicht selten, dass ein Hersteller ein Produkt zweimal unter verschiedenen Namen anbietet, um das zweite bewerben zu können. Novartis selber stand letztes Jahr in den Schlagzeilen, als es um die Tabletten Mebucasol und Sangerol ging. Eher selten ist aber, und dies bestätigen Leute aus der Branche, dass sich Original und Kopie im Namen so ähnlich sind wie bei Voltaren.

Verletzt Novartis damit das Werbeverbot? Im Sommer 2002 antwortete der Bundesrat auf eine Interpellation zum Fall Mebucasol/Sangerol, Werbung für Kopien von kassenpflichtigen Produkten sei nur dann gestattet, wenn der Konsument aufgrund seines fehlenden Fachwissens nicht in der Lage sei, eine Verbindung zwischen dem Original und der Kopie zu machen. Das Werbeverbot für kassenpflichtige Medikamente, so der Bundesrat, sei wirtschaftlich begründet. «Werbung kann neue Bedürfnisse generieren und den Konsum von Arzneimitteln anheizen.» Verhindert werden soll, dass dieser Mehrkonsum von der Allgemeinheit - der Krankenkasse - bezahlt wird. «Sobald von der Publikumswerbung offensichtlich auf ein Arzneimittel der Spezialitätenliste geschlossen werden kann, muss das Werbeverbot wieder betont werden», schrieb der Bundesrat damals.

Umgehung des Werbeverbots?

Bei der Kontrollstelle Swissmedic verweist man auf Details. «Voltaren ist eine Dachmarke», sagt Sprecherin Nicole Wyss. Beworben werde aber das Produkt Voltaren Dolo, und nicht etwa Voltaren Emulgel. Damit sei die Abgrenzung für Laien und Fachpersonen klar genug. Und Lukas Stieger vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) erklärt, solange es nicht die Novartis sei, welche den Vergleich mache, könne ihr dies auch nicht angelastet werden. Dass über die Dachmarke alle Voltaren-Produkte von der Werbung profitieren, spiele in der heutigen Gesetzgebung keine Rolle.

Thomas Grüninger, Arzt und Medizinischer Leiter des Basler HMO-Zentrums, kritisiert diese Situation. «Ich finde das eine klare Umgehung des Werbeverbots», sagt er. «Voltaren ist ein typisches Produkt, bei dem die Patienten auf den Arzt zugehen und ihn um eine Verschreibung bitten», sagt er. «Dabei wollen Sie das Produkt, das sie nicht bezahlen müssen.» Das klassische Voltaren werde mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Werbung profitieren. Diese sei erst recht problematisch, weil sie sich auch auf andere - rezeptpflichtige - Voltaren-Produkte auswirken könnte.

Auch Jacqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz sieht hinter der «raffinierten Strategie» der Novartis eine Umgehung des Werbeverbots. Sie kritisiert die Verwaltung in Bern, welche die Werbung für Voltaren Dolo abgesegnet hat. «Das alles bekräftigt unsere Forderung nach schärferen Richtlinien darüber, wann für Medikamente geworben werden darf und wann nicht», sagt Bachmann. Auch Lukas Stieger vom BSV bestätigt, dass man, wenn man Situationen wie diese verhindern wollte, die rechtlichen Grundlagen anpassen müsste. Denn das Verhalten von Novartis sei mit den heutigen Gesetzen absolut konform.