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© Basler Zeitung;10.03.201; Seite bazab2
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IMichael Heim

  Kommentar zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, die Busse der Weko gegen die Swisscom in Sachen INterkonnektionspreise aufzuheben.
   

Den Bundesrichtern war es beim Verfassen des Urteils zu Swisscom offensichtlich nicht immer wohl. Sie berichten von «hohen Preisen» und «Absprachen», verwenden – wenn auch fragend – Adjektive wie «stossend» und diskutieren eine mögliche Gesetzeslücke.

Sie wussten wohl, dass ein Quasi-Freispruch von Swisscom kritisch aufgenommen werden würde. Sie mussten jedoch einen formaljuristischen Entscheid fällen, denn das ist ihr Job.

Gleichzeitig bestätigen die Richter, dass in vielen Bereichen der Mobilkommunikation der Markt nicht spielt. Zwischen den Zeilen fordern Sie das, was Weko-Präsident Walter Stoffel offen ausspricht: Das Schweizer System mit Vereinbarungen an Runden Tischen und offen tolerierten sowie manchmal sogar geforderten Absprachen sollte aufgegeben und durch ein Regime eindeutiger Regeln ersetzt werden.

Denn hätten die Weko, die Telekom-Aufsichtsstelle Comcom oder der Preisüberwacher die Möglichkeit, Tarife bereits im Vornherein zu kontrollieren, so würden den Behörden nicht nur jahrelange Verfahren durch alle Instanzen erspart. Die davon betroffenen Unternehmen würden gleichzeitig auch von höherer Rechtssicherheit profitieren. Denn auch wenn man Swisscom, Orange und Sunrise in vielen Bereichen das Ausnützen von Marktmacht vorwerfen kann, so ist es für diese doch schwierig, im Voraus abzuschätzen, welche Preise dereinst von der Weko als missbräuchlich betrachtet werden könnten. Genaue Regeln dazu gibt es oft nicht.

Gerade auch mit Blick auf die Fusion zwischen Orange und Sunrise sollte der Gesetzgeber den Mut haben, hier stärker einzugreifen, bevor kassiert wird.