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© Basler Zeitung;10.03.201; Seite bazab2
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tageskommentar
Es gilt das Gesetz

IMichael Heim

  Kommentar zum Entscheid der Zürcher Staatsanwaltschaft, kein Verfahren gegen die Exponenten der UBS wegen der Verluste aus der Finanzkrise zu eröffnen.
   

Der Ärger war programmiert. Als die Zürcher Staatsanwaltschaft gestern bekannt gab, kein Strafverfahren gegen Exponenten der UBS zu eröffnen, dauerte es nicht lange bis zur Medienmitteilung der SP. Die Nichtanklage sei eine «Arbeitsverweigung» der Justiz, schreibt Parteipräsident Christian Levrat. Dass die Untersuchung ausbleibe, sei «stossend».

Dabei hatten die Staatsanwälte nur das getan, was ihnen das Gesetz erlaubt. Sie untersuchten die Taten der Bank auf ihre Konformität mit dem Strafrecht. Dieses aber gab ihnen letztlich keine Handhabe für eine Strafverfolgung. Und so verzichteten sie auf eine Anklage.

Das mag viele ärgern. Doch der Entscheid bedeutet nicht, dass die Art, wie die UBS in den USA geschäftet hatte, moralisch einwandfrei war. Die Justiz entscheidet nicht über Fragen der Ethik. Sie richtet nach den Buchstaben des Gesetzes.

Der Schweiz entgeht damit nicht nur die Möglichkeit eines Urteils über jene Banker, die dem Land Schaden und Ärger eingehandelt haben. Ihr entgeht auch die Möglichkeit einer Aufarbeitung der Geschehnisse.

Das Beispiel des Swissair-Prozesses zeigt aber, dass eine gerichtliche Aufarbeitung nicht nur Vorteile hat. Damals gingen die Emotionen während des Prozesses hoch – und erst recht danach, als alle Angeklagten freigesprochen wurden, weil ihnen nichts nachzuweisen war. Es wurden Hoffnungen auf Sühne geschürt, die nicht erfüllt werden konnten.

Die Zürcher Staatsanwälte haben angekündigt, ihre Überwachung der UBS weiterzuführen. Das ist gut so. Eine Anklage sollten sie aber nur erheben, wenn diese eine juristische Grundlage aufweist. Mit der Moral alleine können die Richter nichts anfangen.