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© Basler Zeitung; 29.12.2009; Seite bazab12
wirtschaft
Grosses Feilschen um Handy-Abgabe
Ein Eklat in der Schiedskommission verzögert die Einführung der neuen Suisa-Gebühr
Michael Heim
Die Kopierabgabe für Mobiltelefone ist das grosse Projekt der Suisa. Künftig sollen Telefonbesitzer eine Gebühr für das Speichern von Musik bezahlen. Doch die Einführung verzögert sich wegen Verfahrensproblemen.
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stichwort
Privatkopie
SUISA. Nach dem Schweizer Urheberrechts-Gesetz (URG) sind private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt. Legal ist auch der Download aus dem Internet – selbst aus illegalen Quellen. Das Schweizer Gesetz ist damit im internationalen Vergleich eines der konsumentenfreundlichsten, denn in vielen europäischen Ländern sind Downloads aus dubiosen Quellen illegal.
Als Entschädigung sieht das Gesetz jedoch eine Abgabe vor, die von einer der fünf Rechteverwertungs-Gesellschaften – in diesem Fall von der Suisa – eingezogen wird. Früher stammten diese Einnahmen vor allem aus Abgaben auf Leerkassetten, später kamen CD-Rohlinge und DVDs hinzu. Seit 2007 gibt es eine Abgabe auf Speicher in Audio- und Videogeräten. Nun soll auch eine Gebühr für Handys eingeführt werden, da diese klassische MP3-Player zunehmend verdrängen. hec
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Die Idee existiert seit anderthalb Jahren: Damals lancierte die Urheberrechtsgesellschaft Suisa die Forderung nach einer Kopierabgabe für Handys. Wer auf seinem Mobiltelefon Musik speichere, solle die Künstler dafür entschädigen, findet die Suisa. So wie bei MP3-Playern, die bereits heute mit einer Gebühr von 80 Rappen pro Gigabyte Speicher belastet sind. Dabei soll die Gebühr nicht für alle Handys gelten, sondern nur für Multimediamodelle. Welche das sind, ist jedoch umstritten.
Die Handy-Abgabe sei ein «grosses Ding» betont Peter Mosimann, Präsident des Dachverbands der Urheberrechts-Nutzer (DUN). Er schätzt die Einnahmen aus dem geplanten Tarif «GT 4e» auf rund dreissig Millionen Franken pro Jahr – deutlich mehr als die 23 Millionen, welche Musikfreunde letztes Jahr im Rahmen der MP3-Abgabe bezahlt haben. Gemäss der Forderung der Suisa soll die Handy-Steuer gleich hoch angesetzt werden wie die heutige MP3-Abgabe. Für ein iPhone 3GS von Apple würden demnach 25.60 Franken (ohne Mehrwertsteuer) fällig.
Über die Einführung entscheidet die Eidgenössische Schiedskommission, denn der Tarif wurde von der Suisa einseitig – ohne Einigung mit den Nutzerverbänden – eingereicht. Eigentlich wurde ein Entscheid der Kommission im Herbst erwartet. Doch bisher ist nichts geschehen.
Eklat. Zwar fand am 4. September eine Verhandlung mit allen Parteien statt. Doch diese endete mit einem Eklat: DUN-Präsident Mosimann stoppte das Verfahren aus formellen Gründen. Er zweifelte die Unabhängigkeit von Kommissionsmitglied Carlo Govoni an.
Govoni leitet die Beobachtungsstelle für technische Massnahmen. Sein Job ist es, zu beobachten, in welchem Ausmass technische Massnahmen wie Kopierschutzmechanismen das legale Kopieren von Musik behindern. Damit sei er in der zentralen Frage der Doppelbelastung in der Exekutive tätig, womit das Risiko bestehe, dass er bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Justiz befangen sei, argumentiert Mosimann. Govoni könne seiner Aufgabe als neutrales Mitglied der Kommission nicht nachkommen, wenn er gleichzeitig die Beobachtungsstelle leite. Dort sei er von Gesetzes wegen beauftragt, zu klären, inwiefern Konsumenten, die für den Download von Musik bezahlt haben, durch die Handy-Ab- gabe doppelt belastet werden. Das Gesetz schliesse eine solche Doppelbelastung aus.
Mosimann forderte mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht den Ausstand Govonis. Dieser habe in der Folge «aus freien Stücken» den Ausstand erklärt, sagt Mosimann. Damit wurde die Einführung der neuen Abgabe fürs Erste ausgebremst, denn ersetzt wird Govoni erst im neuen Jahr. Dann werden auch die Verhandlungen über den Tarif wieder neu aufgenommen.
Der DUN bekämpft die Handy-Abgabe nicht grundsätzlich, sondern hält primär den Ansatz für zu hoch. Die Suisa sei bei der Berechnung der Gebühr ausgerechnet vom iPhone, dem teuersten Gerät am Markt, ausgegangen, bemängelt Mosimann. Ausserdem sei zu wenig berücksichtigt worden, dass auf Handys – im Gegensatz zu klassischen MP3-Playern – ein Teil des Speicherplatzes auch für Fotos oder Spiele verwendet werde. Die Handy-Abgabe müsse daher klar tiefer angesetzt werden als jene für MP3-Player, fordert Mosimann. Dem entgegnet Suisa-Sprecher Martin Wüthrich, dass auch der Speicher in MP3-Playern nie vollständig belegt sei.
Schützenhilfe bekommt der DUN von der Stiftung für Konsumentenschutz. Fachsekretär Andreas Tschöppe fordert eine Senkung der Handy-Abgabe auf die Hälfte des Suisa-Vorschlags. «Ich kann mir gut vorstellen, dass die Schiedskommission uns entgegenkommen wird», sagt Tschöppe zuversichtlich.
Grundsatzkritik. Anders argumentiert der Verband der Geräteimporteure Swico. Er bezweifelt die Rechtmässigkeit der geplanten Handy-Abgabe grundsätzlich. «Für uns ist das iPhone kein MP3-Player, sondern ein Telefon, mit dem man nebst anderem auch Musik hören kann», erklärt Swico-Experte Jürg W. Stutz. «Das ist ein fundamentaler Unterschied.»
Der Verband Swissstream, der unter anderem die grossen Telekomanbieter vertritt, verweist auf die zu breit gefasste Definition der von einer Abgabe betroffenen Musikhandys. Gemäss Suisa würde jedes Telefon, das als Musikhandy beworben werde, automatisch der Abgabe unterliegen, sagt Albert Schmid. «Wir wollen objektivere Kriterien.» In seiner Stellungnahme hat der Verband eine Abgabe von gerade mal 9 Rappen gefordert.
Falls die Schiedskommission dem neuen Tarif zustimmt, dürfte dieser noch kommenden Sommer in Kraft treten und den Preis typischer MusikHandys verteuern.
«Höchste Zeit!», findet Suisa-Sprecher Wüthrich. «Mit jedem Monat Verzögerung verlieren die Urheber Geld, das ihnen zusteht.» |