Basler Zeitung; 02.12.2010; Seite bazab13
Wirtschaft
Für jede Kopie eine Suisa-Abgabe
Die Künstler wollen künftig auch an externen Festplatten und Speicherkarten mitverdienen
Michael Heim
Die Handygebühr wurde bisher nicht eingeführt, und schon plant die Suisa eine neue Kopierabgabe: eine auf Festplatten und Flash-Speicher. Die Nutzer wehren sich dagegen.
Bei den Audio- und Videokassetten bezahlten wir eine Kopierabgabe, bei den CD- und DVD-Rohlingen ebenfalls. Und seit ein paar Jahren bezahlen wir auch beim Kauf eines MP3-Players. Die Gebühr wird von der Urheberrechtsgesellschaft Suisa eingezogen und über weitere Gesellschaften an Künstler und Rechteinhaber abgeliefert – für die Abgeltung der Privatkopien von geschützten Werken wie Musikstücken oder Filmen. 2009 zog die Suisa so rund 25 Millionen Franken ein.
Doch die Suisa hat ein Problem. Die technologische Entwicklung sorgt dafür, dass Medien immer wieder aus der Mode kommen und damit die Gebühren versiegen. Kaum einer kauft mehr Kassetten und auch die Einnahmen aus CD-Rohlingen gehen zurück. Bereits droht ein neuer Trend: Wer braucht noch einen MP3-Player, wenn jedes Handy Musik abspielen kann? Im vergangenen Quartal wurden weltweit erstmals mehr iPhones als iPods verkauft.
Daher hat die Suisa vor ein paar Jahren ihren Gebührenkatalog um den Tarif «4e» erweitert, der eine Abgabe auf Speicher in Multimedia-Handys vorsieht (siehe Tabelle). Nach längerem Hin und Her wurde der Tarif im März von der zuständigen Schiedskommission gegen den Widerstand der Nutzerverbände eingeführt. Diese monierten vor allem eines: Die Abgabe bestrafe auch Handybesitzer, die auf ihren Geräten gar keine Musik speicherten. Der Konsument werde «zu Unrecht geschröpft», sagte Jürg Stutz vom Importeurverband Swico damals zur BaZ.
Noch keine Natelabgabe. Der Swico hat die neue Gebühr, die 30 Rappen pro Gigabyte Speicher betragen sollte, denn auch ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Und so gilt die Handysteuer noch nicht als eingeführt. Das Gericht werde wohl erst im Frühling darüber befinden, sagt Stutz. Noch sei sie in den Verkaufspreisen der Geräte nicht berücksichtigt.
Einen kleinen Rückschlag musste die Suisa auch in einem anderen Bereich verbuchen: die Anpassung der MP3-Gebühren. Lagen diese bisher bei 80 Rappen pro Gigabyte, fliessen ab 2011 nur noch 30 bis 70 Rappen an die Urheber. Je mehr Speicher ein Gerät aufweist, desto tiefer ist die Mengengebühr. Bei einem iPod «Touch» mit 64-Gigabyte-Speicher sinken die Abgaben von 55.40 Franken auf 20.78 Franken.
Die Nutzergesellschaften und Konsumentenschützer haben auf die Senkung der Gebühr gedrängt, da die gestiegenen Speicherumfänge die Abgaben stark ansteigen liessen, obwohl der Wert des Speichers gleichzeitig sank. Die Suisa-Gebühren aber müssen im Einklang mit dem Wert der Medien stehen. So steht es im Gesetz.
Wie schwer die Gebührensenkung für die Suisa wiegt, kann Pressesprecher Martin Wüthrich nicht sagen. Es sei möglich, dass die steigenden Speicherkapazitäten die tieferen Ansätze wettmachen werden. Eine Prognose fürs 2010 will er nicht aufstellen, dafür sei der noch laufende Weihnachtsverkauf zu wichtig.
Flash und Festplatten. Die Suisa entwirft derweil bereits neue Abgaben. Schon im Frühling sickerte durch, dass sie Flash-Speicherkarten und externe Festplatten mit einer Gebühr belasten möchte, weil auch auf diesen Datenträgern Lieder, Texte und Filme gespeichert werden. Bereits fanden erste Verhandlungen statt, der letzte Termin war am 8. November. Doch die Gespräche wurden abgebrochen. Es werde erst 2011 weiterverhandelt, sagen beide Seiten. Die Suisa werde als Nächstes eine ausführliche Nutzungsstudie erstellen, die als Grundlage für den neuen Tarif «4e» dienen solle, sagt Pressesprecher Wüthrich.
Die Front ist durchzogen. Die Abgabe wird von den Importeuren grundsätzlich abgelehnt. Sie bezweifeln, dass diese Speichermedien in grösserem Umfang geschützte Werke enthalten. So werden Speicherkarten oft in Kameras verwendet, die keine Musik abspielen. Und externe Festplatten dienen in vielen Haushalten als Medium für Sicherheitskopien («Backups»).
Auch das Gewerbe droht mit Widerstand. «Es wäre absurd, wenn eine Firma Gebühren für Kopien bezahlen müsste, die im gewerblichen Umfeld gar nicht erlaubt sind», sagt Stutz. «Viele Unternehmen haben Richtlinien, die es verbieten, Multimedia-Daten auf Firmen-PCs zu speichern.»
Das Problem der gewerblichen Nutzungen ist nicht neu. Schon bei früheren Tarifen seien Rückvergütungssysteme fürs Gewerbe vorgesehen gewesen, sagt Wüthrich. Diese seien jedoch im Einvernehmen mit den Nutzern durch das heutige System abgelöst worden. Allenfalls müsse man diese Modelle nun noch einmal prüfen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hingegen zeigt sich verhandlungsbereit. «Wir anerkennen den Anspruch der Rechteinhaber», sagt Janine Jakob. Die Gebühr müsse aber der tatsächlichen Nutzung entsprechen. Mit einer zu deutlichen Opposition würde man das liberale Schweizer Urheberrecht gefährden, warnt Jakob. Das Recht auf die Privatkopie dürfe auf keinen Fall beschnitten werden. |