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Leitartikel
Basler Zeitung vom 18.10.2011

Im Glasfaserstreit geht es um Marktmacht und deren gesetzliche Grenzen
Noch spielt der Wettbewerb

Für die Wettbewerbskommission (Weko) ist alles klar: In Basel bauen die Swisscom und die Industriellen Werke Basel (IWB) an einem neuen Monopol. Bei der Vermarktung des Glasfasernetzes, das schon bald alle Haushalte erschliessen soll, werden alleine die IWB Leitungen an dritte Unternehmen vermieten können. Zudem haben Swisscom und IWB vereinbart, wie teuer diese Miet-Fasern sein sollen. Wettbewerb sieht anders aus. Daher verweigerte die Weko im September den gewünschten Persilschein, der verschiedene derartige Bauvorhaben in der Schweiz für die nächsten 40 Jahren vor Sanktionen hätte schützen sollen.

Für Swisscom und IWB ist ebenfalls alles klar: Die Weko verhindert mit ihrem Verdikt die Weiterentwicklung einer richtungsweisenden Technologie für schnellere Datenverbindungen in der Schweiz. Von Monopol könne keine Rede sein, denn das neue Netz stehe in Konkurrenz mit anderen Netzen, etwa jenem der Cablecom. In der Tat betreibt diese heute das schnellere Netz (das sagt die Swisscom selber dann allerdings auch wieder nicht).

Was nun? Ist die Weko die Totengräberin der Entwicklung, oder fordern hier zwei Monopolisten einen Freibrief für den Bau eines neuen Monopols? Die Beantwortung der Frage scheitert schon daran, dass über ein Netz gesprochen wird, das noch nicht existiert. Wie soll die Weko wissen, ob sich die IWB wie ein renditegetriebener Monopolist verhalten werden, weil jeder auf das neue Netz will, oder ob sie vorerst mit Dumpingpreisen Kunden anwerben müssen? Nicht Weko-Direktor Rafael Corazza wäre hier gefragt, sondern der allwissende Wahrsager Mike Shiva.

Zwar kennen wir die Absprachen zwischen der Swisscom und ihren regionalen Partnern. Die Weko hat unmissverständlich gesagt, welche ihr behagen und welche nicht. Wir wissen aber nicht, auf welchem Markt – ökonomisch betrachtet – sich IWB und Swisscom künftig bewegen werden. Umfasst der relevante Markt alle möglichen Kommunikationsformen, ist das Glasfasernetz nur eines von vielen Angeboten neben den Telefonleitungen, TV-Kabelnetzen und Mobilfunkverbindungen. Dann sorgt der Wettbewerb dafür, dass sich Swisscom und IWB fair verhalten.

Gibt es aber schon bald Dienste, die nur über superschnelle Glasfaserverbindungen funktionieren, steht das neue Netz alleine da. Es wäre eine Lizenz zum Gelddrucken.

Leider ist die Welt nicht schwarz-weiss, und so werden Ökonomen auf beiden Seiten versuchen, über mathematische Modelle zu errechnen, wie gross der Preisdruck im Glasfasermarkt sein wird. Und mit diesen Indizien in der Hand werden die Juristen den langen Gang durch die Gerichte antreten – wie so oft bei Weko-Streitigkeiten. Die Swisscom kann hier auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Auch die Weko weiss um diese Schwierigkeiten, und so verweist sie in ihrer Stellungnahme auf die Möglichkeit, per Gesetz Sonderrecht zu schaffen. Zu Zeiten des PTT-Monopols war die Telekommunikation noch selbstverständlich durch Gesetze reguliert und auch in der Zeit der Marktöffnung sprach der Gesetzgeber über das Fernmeldegesetz mit. Dort steht, wer wo Mobilfunkantennen aufstellen darf und zu welchen Konditionen die Swisscom Dritten ihr Festnetz zur Verfügung stellen muss. Wo Gesetzeslücken bestehen, wird hingegen jahrelang gestritten: Etwa bei der Frage der Durchstellung von Gesprächen von einem Netz in das andere. Die EU hat solche Bereiche reguliert.

Braucht es also auch für die Glasfasernetze Gesetze? Das Bauchgefühl sagt dazu erstmal klar Nein. Neue Produkte sollen entstehen können, ohne dass der Staat von Anfang an Barrieren in den Weg stellt. So gibt es auch kein Gesetz über den Betrieb von Kabelfernsehnetzen oder Gemeinschaftsantennen. Doch die Konstellation hat einen unangenehmen Beigeschmack. Denn hier investieren nicht etwa zwei junge Start-ups in eine neue Technologie. Hier nehmen zwei etablierte Monopolisten, die ganz oder mehrheitlich dem Staat gehören, viel Geld in die Hand, um ein Netz zu bauen, das private Unternehmen konkurrenziert. So erhielten die IWB etwa Schützenhilfe vom Kanton, als es in der Vergangenheit darum ging, wer wann wo die Strassen aufreissen darf, um Kabel zu verlegen. Gleichzeitig unterstehen die beiden Gesellschaften aber auch keiner direkten politischen Kontrolle mehr. Es ist gut, dass die Weko ein solches Projekt nicht leichtfertig durchwinkt.

Eines ist klar: Die Nachfrage nach schnelleren Datennetzen besteht, denn das Internet spielt in unserem Alltag eine immer wichtigere Rolle. Wir telefonieren online, sehen uns Filme live im Internet an und arbeiten an Dokumenten, die nicht mehr zu Hause auf unserem Computer gespeichert sind, sondern irgendwo in der grossen «Wolke» der Datenserver. Dazu kommen all jene Anwendungen, die gerade erst erfunden werden und schon morgen vielleicht unser Leben prägen. Schnelle Netze stellen für uns alle eine unverzichtbare Infrastruktur dar.

Derzeit sieht es danach aus, dass der Wettbewerb in diesem Bereich noch für ein paar Jahre spielen wird. Cablecom und Swisscom werden versuchen, mit immer schnelleren Verbindungen gegeneinander anzutreten. Und so ist auch kaum davon auszugehen, dass die Weko schon bald ein Verfahren gegen die Glasfaser-Unternehmer einleiten wird. Es hätte wenig Chancen auf Erfolg. Anstatt Sanktionsfreiheit für Jahrzehnte einzufordern, sollten Swisscom und IWB es daher einfach mal wagen.

Mittelfristig allerdings müssen sich die beiden Unternehmen bewusst sein, dass sie keine betriebliche Narrenfreiheit besitzen. Sollte ihr Netz wirklich so wichtig und einzigartig werden, wie sie heute voraussagen, werden sie sich mit dem Gedanken anfreunden müssen, dass die Öffentlichkeit mitreden will. So wie bei den systemrelevanten Banken, die zu gross geworden sind, als dass sie uns noch egal sein könnten. Vielleicht ist dann ein gut ausgehandeltes Gesetz das kleinere Übel.

Dies war der letzte Text von Michael Heim in der Basler Zeitung vor seinem Wechsel zum Sonntag Ende Oktober 2011