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© Basler Zeitung; 6.9.2011; Seite bazab14
wirtschaft

Kein grünes Licht für die Glasfasern
IWB und Swisscom wollten ihren Vertrag von der Weko absegnen lassen – und scheiterten

Von Michael Heim
Basel. Anfang September erhielten die Swisscom, die Industriellen Werke Basel (IWB) sowie einige weitere Stadtwerke unerfreuliche Post von der Wettbewerbskommission (Weko). Diese teilte ihnen mit, dass sie die Verträge für den Bau und Betrieb der Glasfasernetze nicht absegnen könne. Im Gegenteil: Die Weko droht den Kooperationspartnern mit möglicherweise harten Sanktionen, sollten sie die Verträge so anwenden, wie sie das derzeit beabsichtigen. Die Firmen hatten ihre Verträge bei der Weko zur Prüfung eingereicht.

Die Swisscom baut in Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich zusammen mit den jeweiligen Infrastrukturnetz-Betreibern Glasfasernetze. Diese sollen schon bald Telefon- und Fernsehkabelnetze bei der Übermittlung von Daten ablösen. Der halbstaatliche Swisscom-Konzern hat dazu mit den jeweiligen kantonalen Betrieben detailliert Verträge darüber abgeschlossen, wie die neuen Netze genutzt werden können. Diese enthalten heikle Bestimmungen, wie die Weko nun festhält:

> Nur die Elektrizitätswerke sollen ganze Fasern an dritte Unternehmen vermieten können. Sie haben damit ein Monopol. Die Swisscom bietet lediglich Übertragungskapazität an.

> Die Swisscom kann verhindern, dass die Elektrizitätswerke zu tiefe Preise anbieten. Damit wird der Preiswettbewerb stark eingeschränkt.

> Heikel ist auch ein Ausgleichsabkommen für den Fall, dass einer der beiden Partner einen zu grossen Marktanteil erhalten sollte.

Darüber hinaus gibt es noch einzelne Bestimmungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Zu diesen äussert sich die Weko jedoch nicht.

Mit dem abschlägigen Bescheid verbietet die Weko den betroffenen Firmen noch nicht ihre Aktivitäten. Sie stellt ihnen jedoch auch nicht den gewünschten Persilschein aus. Konkret hatten IWB und Swisscom bei der Weko einen Antrag auf eine Sanktionsbefreiung für die nächsten 40 Jahre gefordert.

Die Swisscom will weiterbauen

Was nun? Die Swisscom teilte gestern mit, sie wolle erst einmal den Schlussbericht abwarten. Noch hat die Weko nämlich nur einen allgemeinen Bericht für alle fünf Städte verschickt. Die Einzelberichte würden derzeit fertiggestellt, sagt Weko-Direktor Rafael Corazza. Man werde den Glasfaserausbau aber unabhängig davon weiter vorantreiben, hält die Swisscom fest.

Auch die IWB verweisen auf den noch ausstehenden Einzelbericht. Der allgemeine Bericht enthalte aus Sicht der IWB nicht viel Neues, sagt Pressesprecher Dietmar Küther. Man – und damit meint er die Weko – müsse aber erst einmal abwarten, wie sich der Markt denn entwickle, findet er. «Ob der Wettbewerb funktioniert, lässt sich erst überprüfen, wenn ein flächendeckendes Netz vorliegt und wenn mehrere Anbieter im Markt sind», sagt er.

Dieses Argument lässt Corazza nicht gelten. «Die Elektrizitätswerke wollten von uns jetzt schon eine Einschätzung haben», sagt er. «Wir haben diese Untersuchung ja nicht gesucht.» Man werde genau beobachten, wie sich die Netzbetreiber effektiv verhalten. «Sobald das erste Foul passiert, greifen wir ein.»

Anzeigen liegen bereits vor

An Grundlagen für eine Untersuchung dürfte es der Weko nicht mangeln. Bereits hält sie fest, dass die Verträge «Abreden über Mengen und Preise darstellen, die den angestrebten Wettbewerb stark beeinträchtigen können». Auch seien erste Anzeigen eingereicht worden. Diese stammten von Konkurrenten beziehungsweise Kunden des künftigen Netzes, sagt Corazza. Firmen, die ganze Fasern für sich oder ihre Kunden nutzen wollen und damit vom Monopol der Stadtwerke abhängig seien.

Und noch ein Argument der Netzbetreiber lässt Corazza nicht gelten. Die IWB berufen sich nämlich darauf, dass sie einen von Regierungsrat und Parlament beschlossenen Gesetzesauftrag hätten. Dies legitimiere jedoch keinen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht, sagt Corazza. «Bundesrecht bricht kantonales Recht.» Sollten die Netzbetreiber eine Ausnahme von der Anwendung des Kartellgesetzes wünschen, so müssten sie eine Gesetzesänderung auf Bundesebene anstreben.