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Quelle: Basler Zeitung
12.07.2007 ; Seite 22
Multimedia-Geräte werden teurer
Konsumenten müssen ab September eine neue Urheberrechtsgebühr bezahlen
Michael Heim
Das Bundesgericht stützt den Urheberrechtstarif auf Speicher in MP3-Playern und Videorekordern. Konsumentenschützer werfen den Richtern «Buchstabenreiterei» vor.
Der August wird ein guter Monat für die Elektronikhändler, das steht jetzt schon fest. Denn seit gestern ist kar: Ab dem 1. September werden in der Schweiz viele Multimedia-Geräte teurer. Das Bundesgericht hat in einem gestern publizierten Urteil einen neuen Tarif der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (Suisa) bestätigt. Über diesen sollen die Urheber für digitale Kopien von Musikstücken oder Filmen entschädigt werden. Der Tarif verteuert die Geräte teilweise massiv, wie das Beispiel eines MP3-Players zeigt, der von Interdiscount vertrieben wird: Heute kostet der SEG MP65 knapp 50 Franken. Für den 1 Gigabyte (GB) grossen Speicher kommen künftig 16 Franken Suisa-Abgabe hinzu, was einer Verteuerung von 36% entspricht. Die Abgabe ist von der Grösse des Speichers abhängig.
Bei teuren Geräten schlägt die Gebühr zwar prozentual nicht so stark zu Buche. Hoch bleibt sie dennoch (siehe Beispiele auf dieser Seite). So kostet Apples iPod Nano 41.15 Franken mehr und der 260-GB-Videorekorder von Panasonic wird gar 93.10 Franken teurer. Jürg W. Stutz vom Importeur-Verband Swico zweifelt nicht daran, dass die Händler diese Gebühren «eins zu eins» den Kunden weitergeben werden. Etwas anderes liege «wegen der dünnen Margen» nicht drin. Die Händler können die Einführung der Gebühr noch etwas verzögern, indem sie bis Ende August ihre Lager füllen. Fällig wird die Abgabe nämlich nicht beim Verkauf, sondern bei der Lieferung vom Importeur an den Zwischenhändler. Geschieht diese vor dem 1. September, gilt der neue Tarif noch nicht.
Konsumentenschützer abgewiesen. Ginge es nach der Suisa, wäre die MP3-Abgabe schon seit März 2006 in Kraft. Doch verschiedene Gruppen zogen den von der Eidgenössischen Schiedskommission bestätigten Tarif damals ans Bundesgericht weiter. Konsumentenschutz-Organisationen bemängelten, dass sie als Vertreter der Endkunden nicht angehört worden waren, da sie formell nicht als «Nutzer» anerkannt sind. In ihrem Urteil halten die Bundesrichter jedoch an dieser Ansicht fest. Für Jacqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz ist das «eine Buchstabenreiterei», seien es doch letztlich die Konsumenten, welche die neue Gebühr zu entrichten hätten. Einen kleinen Lichtblick sieht sie jedoch: Die Konsumentenschützer seien eingeladen worden, sich für den Beitritt in die Kommission zu bewerben, sagt sie. Das werde man nun auch tun.
Auch Importeur-Vertreter Stutz sagt, er sei «bitterlich enttäuscht» über das Urteil. Der Swico hatte beanstandet, dass es sich beim neuen Tarif um eine Geräteabgabe handle, die im Gesetz nicht vorgesehen sei. Doch er blitzte damit ab. Immerhin, so Stutz, halte das Gericht fest, dass die Gebühr nicht auf andere Geräte ausgedehnt werden könne. Unverzeihlich sei jedoch, dass nach wie vor zwischen Geräten mit Festplatten und solchen mit Flash-Speicher unterschieden werde. Obwohl beide Technologien gleich viel Musik speichern können, werden Flash-Speicher rund zehnmal so hoch «besteuert». «Das Bundesgericht hat nicht verstanden, um was es geht», schliesst Stutz.
Gebühr umgehen. Es wäre für die Gerätehersteller durchaus möglich, die neue Abgabe zu umgehen. Diese beziehe sich nämlich nur auf Speicher, die zum Lieferumfang gehören, erklärt Stutz. Würden Gerät und Speicher separat verkauft, könnte die Suisa folglich keine Abgabe einfordern. Bisher gebe es jedoch keine solchen Angebote. Die Branche sei vom Gerichtsentscheid «überrumpelt» worden, gesteht Stutz ein. Von vier möglichen Szenarien sei das zweitschlechteste eingetroffen. «Schlimmer wäre nur noch gewesen, wenn wir die Gebühr rückwirkend seit März 2006 hätten bezahlen müssen.» |