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Quelle: Basler Zeitung
22.03.2007
;Wirtschaft Region
Neues Kapitel in der Posse um das «White Plaza»
Harsche Kritik des Basler Appellationsgerichts am Immobilienmanager Jürgen Amann
Michael Heim
Der Immobilien-Manager Jürgen Amann will sich aus der Eigentümerschaft des Basler Geschäftshauses White Plaza zurückziehen. Investoren argwöhnen, er wolle sich damit schadlos halten.
Am Dienstag hat sich Jürgen Amann, Geschäftsführer der White-Plaza-Gesellschaft Amann & Co VI, in einem Brief an die Investoren gewandt. Darin zeigt er ihnen auf, wie er die Blockade der Immobiliengesellschaft überwinden will. Zur Erinnerung: Die Firma, die im Besitz des «White Plaza» von Richard Meier bei der Markthalle ist, hat keine Einnahmen mehr, da die Mieten grösstenteils direkt übers Basler Konkursamt an die Hypothekargläubigerin Swiss Life abgeführt werden. Sie ist aber auch handlungsunfähig, weil Treuhänder Guido Schwerzmann, der nach eigener Angabe 95% der Anleger vertritt, eine Grundbuchsperre erwirkt hat. Weiter droht die Swiss Life, die Amann & Co VI zwangsverwerten zu lassen, sollte sie nicht bald ihre Schulden tilgen.
Amann serviert den Investoren nun zwei Alternativen: Plan 1 sieht den Verkauf des Gebäudes und die anschliessende Liquidation der Gesellschaft vor. Man habe mehrere Offerten mit Kaufpreisen über 95 Millionen Franken auf dem Tisch, versichert Amann gegenüber der baz. Ursprünglich hatte die Gesellschaft 88 Mio. Fr. für White Plaza bezahlt.
Für die Investoren würde der Verkauf bedeuten, dass sie ihr Geld zurückbekommen. Allerdings nur teilweise, denn der Gesellschaft ist in den vergangenen Jahren viel Kapital abhanden gekommen. So müssten die Anleger nach Angaben von Amann einen Kapitalverlust von 25% bis 37% in Kauf nehmen. Keinen Verlust hätte Amann: Er erhält beim Verkauf eine grosse Provision sowie die Begleichung diverser Forderungen.
Die Alternative zum Verkauf ist eine Refinanzierung. Amann sagt, er habe die Offerte einer ausländischen Bank, die längst fällige Hypothek der Swiss Life über 66 Mio. Fr. abzulösen. Das Angebot beinhalte zudem einen günstigeren Zins als bisher. Teil des Umfinanzierungsplans sei weiter, dass die Vermögenswerte anschliessend in eine Aktiengesellschaft («White Plaza AG») transferiert und die Investoren mit Aktien dieser Gesellschaft vergütet würden. Was im Brief an die Anleger nicht steht: Mit der AG endet auch die Beziehung zu Amann. In der neuen Gesellschaft hätte Jürgen Amann keine Funktion mehr.
ZWANGSVERWERTUNG. Sollten die Aktionäre nicht einer der beiden Varianten zustimmen, werde die Swiss Life die Zwangsverwertung einleiten, schreibt Amann im Pressecommuniqué. Den Aktionären bliebe für diesen Fall - ähnlich wie beim Verkauf - die Differenz zwischen Verkaufsertrag und Hypothekarschuld.
Wenig Freude an Amanns zwölfseitigem Brief an die Anleger hat Schwerzmann. Täglich melden sich Anleger bei ihm, die sich bisher nicht gross um ihr Investment gekümmert haben. Sie wissen nicht, was sie tun sollen.
Schwerzmann empfielt ihnen, nicht an der Abstimmung teilzunehmen. Amanns Aussagen basierten auf widersprüchlichen Aussagen. So sei es falsch, dass die Grundbuchsperre - wie von Amann behauptet - leicht aufzuheben sei. Diese wurde im Januar nach einer Beschwerde von Amann durch das Appellationsgericht erneut bestätigt. Das Basler Gericht schreibt in seinem Urteil: Die Grundbuchsperre «ist nicht zu beanstanden, da die geschilderte Gefahr eines Mittelabzuges durch den Komplementär (J. Amann, d. Red.) im Falle eines Verkaufs tatsächlich nicht von der Hand zu weisen ist». Schwerzmann sagt weiter, es sei auch falsch, dass die neue Hypothek günstiger sei als jene der Swiss Life. Zwar bezahle man heute in der Tat verhältnismässig hohe 5% Zins. Doch davon seien 2% ein Strafaufschlag aufgrund der Ausstände.
Schwerzmann will sich in zwei bis drei Wochen mit einem eigenen Bericht an die Anleger wenden. Fest steht für ihn nur: Ein Gesellschafterbeschluss dürfe nicht auf schriftlichem Weg fallen. Er fordert eine Gesellschafterversammlung, um zu verhindern, dass die Abstimmung von Amann verfälscht wird. Dabei hat Schwerzmann Schützenhilfe vom Gericht: Den Richter des erstinstanzlichen Urteils konnte er überzeugen, dass die von ihm vertretenen Stimmen bei der schriftlichen Abstimmung im Frühling 2006 nicht gezählt wurden. Auch das steht im Urteil. |