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Quelle: Basler Zeitung
01.06.2006 ; Seite 23
MP3-Streit landet beim Bundesgericht
Die höchsten Schweizer Richter müssen über die Abgabe auf Musikspeicher entscheiden
Michael Heim
Heute läuft die Einsprachefrist gegen den MP3-Tarif der Suisa ab. Verschiedene Interessengruppen werden dagegen rekurrieren. Selbst die Suisa denkt über eine Beschwerde nach.
100 Franken - so viel würde ein Videorecorder mit Festplatte mehr kosten, wenn die Urheberrechtsverwalterin Suisa die Gebühr verlangen dürfte, die sie Anfang Jahr einführen wollte. Und 30 Franken teuerer wäre der MP3-Player «iPod» von Apple mit 60 Gigabyte Speicher. Mit Sorgen beobachtet Suisa -Direktor Andreas Wegelin, wie diese Geräte noch immer ohne die umstrittene Abgabe verkauft werden. Denn gegen den MP3-Tarif der Suisa hatten die Geräte-Importeure beim Bundesgericht in Lausanne eine Aufschiebung erwirkt (siehe Text rechts unten).
Noch bis und mit heute können betroffene Verbände gegen die von der Schiedskommission genehmigten Suisa -Gebühren beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. Diese Möglichkeit wird rege genutzt, wie Recherchen der baz zeigen. Nicht nur der Importeurverband Swico, sondern auch Mitglieder des Dachverbands der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer sowie eine Allianz aus Konsumentenschützern melden Bedenken an.
Selbst die Suisa , Profiteurin der MP3-Abgabe, wird wohl eine Beschwerde einreichen. Dies deutet Suisa -Direktor Wegelin an. «Es ist noch nichts abgeschickt, aber es könnte durchaus sein», orakelte er zwei Tage vor Ablauf der Frist. Im Gegensatz zu den anderen Einsprechenden will die Suisa die Gebühr nicht bekämpfen, sondern erhöhen. «Sie wurden von der Schiedskommission reduziert», erklärt Wegelin. «Die Gründe dafür verstehen wir nicht ganz.» Ihm geht es darum, gleich lange Spiesse für alle zu schaffen. «Alle Parteien sollen vor dem Bundesgericht ihre Rechte gelten machen können.»
Doppelbelastung. Der Widerstand gegen den Suisa -Tarif «4d» ist breit. So verweist das Konsumentenforum KF auf die Doppelbelastung, die durch die neue Gebühr entstehe. Wer eine CD kaufe und diese dann auf den MP3-Player kopiere, bezahle doppelt für die Nutzung der Musik, sagt Fabiola Monigatti vom KF. Swico-Präsident Jürg W. Stutz stört sich daran, dass zunehmend Personen von der Gebühr betroffen sind, die gar keine geschützten Werke kopieren. «Lange war das Prinzip der Leerträgerabgabe unbestritten», sagt Stutz. «Musikkassetten wurden für die Aufnahme von Radiosendungen verwendet, Videokassetten für Fernsehsendungen.» Doch schon bei der Einführung der CD-Rohlinge habe sich gezeigt, dass darauf nicht nur geschützte Inhalte gespeichert werden. Dies treffe auch auf moderne MP3-Player zu, die sich als Ablage für Fotos genau so nutzen lassen wie als Diktiergerät.
Diese Unschärfe nimmt die Suisa in Kauf: «Wer nicht geschützte Inhalte auf CDs speichert, finanziert das Kopieren geschützer Inhalte mit», gibt Wegelin zu. Bei der Festlegung der Gebühr werde aber berücksichtigt, wie gross der Anteil nicht urheberrechtlich geschützer Inhalte ist. Eine Suisa -Studie zeige, wofür die Leute ihre MP3-Geräte verwendeten. «72% speichern nur Musik, 22% vorwiegend Musik», sagt Wegelin. Nur eine Minderheit nutze sie für andere Zwecke.
Geräteabgabe. Eine weitere Kritik: Die MP3-Abgabe sei in Wirklichkeit eine Abgabe nicht auf «Leerträger», wie sie das Gesetz vorsehe, sondern eine Geräteabgabe, sagt Stutz. Dies zeige auch eine Motion von Nationalrätin Anita Thanei, die 2004 eingereicht wurde und explizit die Schaffung einer Geräteabgabe verlangt. «Wäre die Geräteabgabe vorgesehen, bräuchte es diese Motion nicht», folgert Stutz. Die Suisa dagegen stellt sich auf den Standpunkt, beim Speicher eines MP3-Players handle es sich um einen «Leerträger» analog einer Musikkassette.
Die Gegner der MP3-Abgabe machen zudem Verfahrensmängel geltend. Es sei zu wenig intensiv verhandelt worden, sagt Stutz, obwohl das Gesetz Verhandlungen vorschreibe. Konsumentenforum und Stiftung für Konsumentenschutz beklagen zudem, dass sie nicht zu Verhandlungen eingeladen wurden. Dabei seien es die Konsumenten, die letzlich die Gebühr bezahlten.
Dem widerspricht Suisa -Direktor Wegelin. Nicht der Konsument schulde der Suisa die Gebühr, sondern der Geräte-Importeur. Deshalb seien auch nur die Importeure zu Verhandlungen eingeladen worden. «Ich verhandle den Tarif für die Fernsehnutzung ja auch mit der SRG und nicht mit den Zuschauern.»
Natelabgabe droht. Für die Suisa sind die MP3-Player ein Testlauf, um auf weiteren Geräten Gebühren zu verlangen. So werden auch Mobiltelefone «bald zum Thema werden», sagt Wegelin. Viele Handys haben bereits heute grosse Musikspeicher. Zudem müsse auch eine Abgabe auf Computer geprüft werden, wobei da die Schwierigkeit bestehe, dass die geschützten Inhalte vor allem auf privaten, nicht aber auf geschäftlichen Geräten lagerten.
Vorerst wartet die Suisa das Urteil des Bundesgerichts ab, das sie frühestens im Frühling 2007 erwartet. Spannend wird sein, ob es das Gericht im Falle einer Bestätigung der Gebühr der Suisa erlaubt, die Gebühren rückwirkend ab März einzutreiben. «Vorsichtige Importeure haben bestimmt Rückstellungen dafür gebildet», ist sich Wegelin sicher.
>www.baz.ch/go/urheberrecht
Die Suisa will die Zusatzverdienste der Künstler sichern
Kulturabgabe. Eigentlich hat die Suisa einen noblen Job. Die Rechteverwalterin sorgt dafür, dass Musiker auch dann finanziell profitieren, wenn ihre Werke nicht verkauft, sondern kopiert werden. Die private Kopie ist im Schweizer Gesetz ausdrücklich erlaubt. Im Gegenzug darf die Suisa Gebühren im Namen der Künstler eintreiben. So müssen die Importeure für leere Videokassetten, CD-Rohlinge oder leere DVDs Geld an die Suisa überweisen (siehe Tabelle). Pro Jahr verteilt die Suisa so etwa 15 Mio. Fr. an Musiker und Musikkonzerne im In- und Ausland.
Doch die Suisa hat ein Problem. Heute werden CDs oft nicht mehr mit Hilfe von Bändern und CDs kopiert, verteilt und archiviert, sondern digital direkt von Gerät zu Gerät kopiert. Einmal an einem Computer eingelesen, können die Lieder von einer CD problemlos als MP3-Datei die Welt umrunden. Diese Dateien kann niemand mit einer Gebühr belegen. Deshalb hatte die Suisa den Tarif «4d» durch die Eidgenössische Schiedskommission absegnen lassen. So sollten auch MP3-Player und Viderorecorder mit eingebauten Festplatten mit einer Gebühr belastet werden.
AUFSCHIEBENDE WIRKUNG. Der Tarif hätte ab März 2006 gegolten, hätte nicht der Importeurverband Swico beim Bundesgericht eine aufschiebende Wirkung erlangt. Erst müsse klar sein, ob die neue Gebühr überhaupt mit dem Bundesrecht vereinbar sei, argumentierte Swico. Gegen die Gebühr selber konnte der Verband damals nicht rekurrieren, denn es fehlte die schriftliche Begründung der Schiedskommission. Diese wurde am 1. Mai verschickt. Bis heute hatten die Betroffenen Zeit für eine Einsprache. hec
>www.suisa.ch, www.eschk.ch |