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Quelle: Basler Zeitung
23.02.2006 ; Seite 25
MP3-Steuer im letzten Moment gestoppt
Das Bundesgericht gibt einer aufschiebenden Beschwerde der Gerätehersteller Recht
Michael Heim
Die Urheberrechtsgesellschaften dürfen noch keine Abgaben auf MP3-Player und Harddisk-Videorekorder erheben. Die neue Gebühr hätte ab 1. März gelten sollen.
Andreas Wegelin, Direktor der Urheberrechts-Verwalterin Suisa , ist enttäuscht. Am Dienstag hat das Bundesgericht die Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Geräterhersteller-Verbandes Swico gutgeheissen. Damit kann die beabsichtigte MP3-Player-Abgabe vorerst nicht eingeführt werden.
Die Swico hatte beklagt, dass der neue Tarif schon hätte eingeführt werden sollen, bevor eine materielle Einsprache dagegen überhaupt möglich war. Denn gegen den Tarif kann erst rekurriert werden, wenn er als schriftliches Urteil der dafür zuständigen Eidgenössischen Schiedskommission vorliegt. Bisher gibt es ihn aber erst als Vorentwurf (Dispositiv). Swico-Präsident Jürg W. Stutz zeigt sich gegenüber der baz «sehr erfreut» über den Entscheid der Bundesrichter.
Der von den Urheberrechtsgesellschaften angestrebte neue Tarif «GT 4d» betrifft Multimedia-Geräte, die Inhalte auf so genannten Flash-Speichern oder Festplatten sichern. Konkret wären Geräte wie Apples iPod oder der MP3-Walkman von Sony betroffen. Auch Videorekorder mit einer eingebauten Festplatte unterstehen dem Tarif.
Feine Untschiede. Die Abgabe war von Anfang an umstritten. Kritiker sehen darin eine vom Gesetz nicht vorgesehene Geräteabgabe, da bei einem eingebauten Speicher nicht von einem Datenträger im traditionellen Sinne gesprochen werden könne. «Betroffen sind ja nicht alle Speicherchips», betont Swico-Präsident Stutz. Belastet würden nur fest eingebaute Speichermedien und solche, die zusammen mit einem Gerät verkauft werden. Steckt der gleiche Speicherchip in einer Kamera und in einem MP3-Player, so wird er nur beim Player gebührenpflichtig. Auch eine nächste Schwierigkeit folgt bald: Was passiert mit Handys der neusten Generation, die Fotos und Musik speichern können?
Grobe Unterschiede. Ein Stein des Anstosses ist auch die vorgesehene Unterscheidung nach Technologien. Während für eine vier Gigabyte grosse Festplatte nur zwei Franken Gebühr fällig werden, kostet ein gleich grosser Flash-Speicher rund zehn mal so viel - und dies, obwohl darauf genau gleich viele Lieder abgespeichert werden können. In Frankreich ist eine solche Unterscheidung eben erst rückgängig gemacht worden. «Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie die darauf gekommen sind», sagt Stutz. Wegelin erklärt: Grund sei das Urheberrechtsgesetz. Die Höhe der Abgabe orientiere sich nicht alleine an der Speicherkapazität, sondern auch am Preis des Speichers.
Wenn es nach CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener geht, müsste sich die Suisa diese Frage schon bald nicht mehr stellen. Er macht sich für die Abschaffung aller Urheberrechts-Abgaben stark. Für die Suisa würde das den Verlust beinahe aller Einnahmen bedeuten. Wegelin ist entrüstet: «Es kann doch nicht sein, dass die Leistungen der Künstler nicht mehr abgegolten werden.» Mit der Abschaffung würde man zudem gegen die Berner Übereinkunft verstossen, betont er. Dieser Staatsvertrag regelt international den Schutz künstlerischer Leistungen und sieht vor, dass die Urheber für Privatkopien entschädigt werden müssen.
Zeitfrage. Vorerst aber hat Wegelin ein ganz anderes Problem. Denn durch die Einsprachen der Swico vergeht viel Zeit, bis die MP3-Gebühr dereinst - allenfalls - in Kraft tritt. Bis das Bundesgericht alle Akten zusammengetragen habe, dürfte es Herbst werden, schätzt Wegelin.
Ein Urteil erwartet er frühestens im Sommer 2007. Doch dann sei man bereits in der Planung des Nachfolgetarifs. Denn der jetzt bestrittene Tarif laufe Ende 2007 schon wieder aus. «Wir diskutieren dann über die Zukunft, während noch nicht einmal die Gegenwart klar ist.»
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