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Quelle: Basler Zeitung
18.04.2007; Seite 33
White-Plaza-Anleger wehren sich
Über 40 Strafanzeigen gingen beim Untersuchungsrichter ein › zahlreiche sind unterwegs
Michael Heim
Die Anleger berufen sich bei ihren Anzeigen auf die Aussagen eines White- Plaza -Revisors, der sein Amt niedergelegt hatte, weil er sich getäuscht fühlte.
Mehr als vierzig Anleger, die ihr Geld in das Basler Prestigegebäude «White Plaza » investiert hatten, haben schon gegen dessen Geschäftsführer Jürgen Amann eine Anzeige wegen Betrugs eingereicht. Dies bestätigt das Untersuchungsrichter-Amt in Zug, dem Geschäftssitz der Firma. «Der Beirat der Anleger hat wohl eine Empfehlung dazu abgegeben», sagt der Beamte. Täglich erreichten ihn neue Anzeigen, alle nach dem gleichen Muster verfasst.
Ein Vertreter des Anlegerbeirats sagte zur baz, es seien achtzig Anzeigen abgeschickt worden. Wie viele noch in Zug eingehen, habe jedoch keinen Einfluss auf die Untersuchung, sagt der Untersuchungsrichter, der einen externen Gutachter damit beauftragt hat, die beschlagnahmten Amann-Dokumente nach strafrechtlich relevanten Tatsachen zu durchforsten. Noch liegt der Bericht nicht vor. Die Untersuchungen erweisen sich als komplizierter als zunächst vermutet.
Die Anleger werfen Jürgen Amann, der die Immobiliengesellschaft Amann & Co VI initiiert hat, Betrug vor. Sie stützen sich auf Aussagen eines ehemaligen Amann-Revisors. In einem Brief vom Juli 2002, der der baz vorliegt, kündigt die Bühler Revisions AG ihr Buchprüfungs-Mandat bei der Amann & Co und bei anderen Gesellschaften von Jürgen Amann. Bühler wirft Amann «bewusste Falschinformation» vor. Amann habe dem Revisor nicht deklariert, dass er das Gebäude bei der Markthalle an eine eigene Firma untervermietet hatte, um der Liegenschaft eine volle Auslastung testieren zu können. Bühler-Revisor Hubert Pätz schreibt: «Der Geschäftsführer wusste bereits zum damaligen Zeitpunkt, dass die darin vereinbarten Bedingungen vom Mieter nicht eingehalten werden können.» Den Vertrag bezeichnet er als «fiktiven Mietvertrag». Stellungnahmen dazu habe ihm Amann nie nachgeliefert.
Rechnung zurückweisen. Pätz erwähnt eine Transaktion über 2,25 Mio. Fr., die er gemäss geltenden Buchhaltungs-Grundsätzen «nicht akzeptieren» könne. Im betroffenen Jahr 2001 seien zudem «erhebliche flüssige Mittel» aus der White- Plaza -Gesellschaft abgeflossen, obwohl die Firma über grössere Schulden verfüge. Pätz kommt zum Schluss, dass die zu prüfenden Geschäftsberichte hätten zurückgewiesen werden müssen.
Die Firma Bühler war nicht der einzige Revisor, dessen Mandat nicht von langer Dauer war: Der Zuger Handelsregisterauszug der Dr. Amann AG, welche die verschiedenen Amann-Immobilien verwaltet, weist seit Anfang des Jahres 2000 fünf verschiedene Revisionsstellen aus.
Jürgen Amann betont gegenüber der baz, Bühler habe das Geschäftsjahr 2000 noch ohne Einschränkung testiert. Bei den von Bühler bemängelten 2,25 Mio. Fr. handle es sich um eine offene Zahlung an die Credit Suisse, von der die Amann & Co das Gebäude White Plaza gekauft habe. Zu anderen Abflüssen sei es nicht gekommen.
Anstelle von Bühler prüfte in der Folge die Firma BDO Visura die Bücher. «Sie hat die Jahresrechnung 2001 ohne Anmerkungen abgenommen», sagt Amann. Die Vorwürfe von Bühler bezeichnet er als «voreilig» und «gegenstandlos». Bühler-Revisor Pätz hingegen betont heute, die damaligen Aussagen seien «zu 100% richtig» gewesen.
Prozess-Verzögerung. Der Ball liegt nun beim Untersuchungsrichteramt Zug. Kommt es zum Schluss, dass die Vorwürfe der Anleger belegbar sind, wird es der Staatsanwaltschaft empfehlen, Klage zu erheben. Doch eine Verwaltungsreform könnte den Prozess verzögern. Nächstes Jahr sollen in Zug Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt zusammengelegt werden. Wartet der Unersuchungsrichter bis dann mit dem Abschluss seiner Ermittlung, kann er die Klage selber durchführen › sofern er eine Stelle in der neuen Behörde angeboten bekommt.
Vorerst weisen beide Seiten des Streits um White Plaza erste Erfolge vor Gericht aus. So betont Guido Schwerzmann, Treuhänder und Gegner von Amann, das Urteil des Basler Appellationsgerichts vom 15. Januar 2007, das eine Grundbuchsperre auf der White- Plaza -Parzelle bestätigt hat. Diese verunmöglicht es Amann, die Liegenschaft zu verkaufen. Das Gericht bezeichnete die Befürchtung Schwerzmanns, die Erlöse könnten an den Anlegern vorbei in Amanns Kasse fliessen, als «nicht von der Hand zu weisen».
Mit dem gleichen Anliegen ist Schwerzmann in Zug allerdings abgeblitzt. Auch dort forderte er vorsorgliche Massnahmen. Doch in seinem Urteil bestätigte das Obergericht einen negativen Entscheid der ersten Instanz und wies eine Beschwerde Schwerzmanns ab. Zwischen Amann und Schwerzmann steht es nun «unentschieden». |