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Quelle: Basler Zeitung
24.08.2005; Seite 2
Moral made in «Sin City»
Guy Morin fordert einen Codex, der vor 40 Jahren scheiterte
Michael Heim
Andere Länder - andere Sitten. In Basel ist der Film «Sin City» erst ab 18 Jahren zugänglich, anders als in anderen Ländern. In den USA, wo es eine Selbstkontrolle der Unterhaltungsindustrie gibt, ist er ab 17 freigegeben..
Der Basler Regierungsrat Guy Morin sorgt sich um die jugendlichen Kinogänger. In der baz forderte er «Grenzen der Gewaltdarstellung» und mehr Selbstkontrolle durch die Filmproduzenten. Vorangegangen war eine Diskussion um die Altersfreigabe zum Film «Sin City» von Robert Rodriguez, der zurzeit in den Kinos läuft und durchsetzt ist mit Szenen der Gewalt. «Wie wäre es», fragt Morin, «wenn die Medienbranche sich selber einen Codex auferlegen würde und einzelne Filmsujets gar nicht erst produzieren würde?»
Die Idee ist nicht neu. Zwischen 1930 und 1966 mussten sich die US-amerikanischen Filmproduzenten an das streng moralische Regelwerk des «Motion Pictures Production Code» halten, das nicht nur Brutalität, sondern auch Nacktheit, Homosexualität und Beziehungen zwischen Schwarzen und Weissen verbot. Jeden Film legten sie einer Kommission der Motion Picture Association of America (MPAA) vor, die ihr Plazet geben musste. Eingeführt wurde dieses Vorgehen, um einer staatlichen Zensur zuvorzukommen, die Ende der zwanziger Jahre drohte. Damals war der Ruf Hollywoods mies - man sprach von der Stadt der Sünden, der «Sin City».
Ende der sechziger Jahre verlor der Code an Bedeutung, erste Ausnahmen wurden gemacht. Als einer der Präzedenzfälle gilt der Film «Who’s Afraid of Virginia Woolf» von Mike Nichols (1966, Warner Brothers). Die Zensurbehörde bemängelte diverse sprachliche Vergehen, darunter ein Synonym für «ficken»: «to screw». Sie einigte sich mit den Produzenten darauf, diverse Ausdrücke aus dem Film zu schneiden. «Screw» aber blieb drin, obwohl der Begriff klar gegen den Code verstiess.
MACHTLOSIGKEIT. Im gleichen Jahr widersetzte sich erstmals ein grosses Studio dem Urteil der MPAA. Der Film «Blow-Up» von Michelangelo Antonini (MGM) wurde von der Moralkommission abgelehnt, kam aber denoch in den Verleih. Damit war der Code am Ende.
Rückblickend sagt Jack Valenti, der damals Präsident der MPAA war, die Autorität der HollywoodStudios habe zunehmend mit den sich veränderten Sitten und Moralvorstellungen der Bevölkerung kollidiert. «Das Resultat war eine neue Art amerikanischer Filme, frei und offen.» Diese Filme wollten sich nicht mehr dem Code unterwerfen. «Das alte System der Selbstregulierung war zusammengebrochen», schreibt Valenti auf der Website der MPAA.
Empfehlungen. Anstelle des Systems der Zulassung traten Empfehlungen zum Jugendschutz. Filme wurden nicht mehr verboten, die MPAA warnte die Eltern aber vor jugendgefährdenden Inhalten.
Heute gilt in den USA eine Abstufung mit nicht leicht zu durchschauenden Kürzeln (siehe Kasten). Der Jugendschutz bezieht sich dabei vor allem auf das Zeigen von Gewalt und Sexualität, wobei das prüde Amerika dem Zweiten besonderes Gewicht verleiht. Filme, in denen «sexuell orientierte Nacktheit» vorkommt, schaffen es laut MPAA höchstens in die Kategorie «Restricted». Jugendliche unter 17 Jahren dürfen diese nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
Die Filmproduzenten haben diese Einschränkungen stets im Hinterkopf. «Die meisten Produzenten schneiden freiwillig Szenen aus den Filmen, um auf ein R-Rating runterzukommen», meint Valenti. Der von Regierungsrat Morin kritisierte Film «Sin City» wird in den USA unter dieser Kategorie «R» geführt. Weltweit unterscheiden sich die Alterslimiten aber stark. Während die skandinavischen Länder den Film schon ab 15 Jahren freigeben, haben in Deutschland, Grossbritannien - und in Basel - nur Erwachsene Zutritt. In Malaysia wurde er ganz verboten.
Auch die deutschen Altersbeschränkungen entstanden als freiwillige Regulierung. 1949 führte die Filmindustrie die «Freiwillige Selbstkontrolle» (FSK) ein. Erst zwei Jahre später erhielten die Altersempfehlungen der FSK mit dem Jugendschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage. Heute sind sie für alle Kinobetreiber und Videohändler in Deutschland verbindlich.
In der Schweiz ist der Kinozugang kantonal geregelt. So besagt das Basler Gesetz, dass grundsätzlich jeder und jede ab 16 Jahren Zutritt zu Filmvorführungen hat. Wünscht ein Verleiher ein tieferes Zugangsalter, so muss er den Film der Filmkommission vorlegen, die dann über die Herabsetzung berät. Die föderalistische Lösung hat dazu geführt, dass die Altersbeschränkungen nicht selten von Kanton zu Kanton variieren.
FÖDERALISMUS. Guido Gallasch, Präsident der Basler Filmkommission, hängt gar nicht an dieser kantonalen Lösung. «Ich kämpfe mit aller Kraft für national einheitliche Altersvorgaben», sagt er. Er sei bisher aber an der «unglaublichen Gravitationskraft des Föderalismus» gescheitert. Eigentlich wäre es sogar sinnvoll, gleich die deutschen FSK-Vorgaben zu übernehmen und keine eigenen Empfehlungen mehr auszusprechen, sagt er. Im Bereich der DVDs werde dies derzeit geprüft. Allerdings nur im Kanton Basel-Stadt.
www.mpaa.org, www.fsk.de
Empfehlung an Eltern
In den USA spricht der Kinoverband MPAA Altersempfehlungen aus. Damit richtet er sich an die Eltern, die Einfluss auf den Kinobesuch ihrer Kinder nehmen sollen.
G (General Public): für alle
PG (Parental Guidance Suggested): Eine erste Warnung an die Eltern
PG-13 (Parents Strongly Cautioned): Empfohlen ab 13 Jahren
R (Restricted): Jugendliche unter 17 nur in Begleitung Erwachsener.
NC-17: Jugendlichen unter 17 ist der Besuch verboten.
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