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Quelle: Basler Zeitung
02.08.2007; Ausgabe-Nr. 2007-177; Seite 26, Wirtschaft

Leitartikel: Die MP3-Abgabe ist ein neuer Puzzlestein eines ungerechten Systems
Teures Urheberrechtsverteilsystem
Ab heute tritt die neue Suisa -Urheberrechtsabgabe auf Festplatten und Microchips in Kraft

MICHAEL HEIM

 
Zu diesem Artikel gehören:
Das System Suisa
Korrigendum

Seit heute wird beim Verkauf jedes MP3-Players und jedes Videorekorders mit Festplatte eine neue Gebühr erhoben, deren Erlös den Kulturschaffenden zugute kommen soll. Ein MP3-Player mit 80 Gigabyte Speicher wird rund 40 Franken teurer, ein Videorekorder bis zu 100 Franken.

Für die Suisa , die diese «MP3-Abgabe» einnimmt, ist sie eine Geldmaschine: Vergangenes Jahr hätte sie Erträge von fünf Millionen Franken generiert - mehr als alle bisher erhobenen Leerträgerabgaben auf CD-Rohlinge, Videokassetten oder leere DVDs.

DAS MOOR'SCHE GESETZ. Dieser Betrag wird weiter ansteigen. Das während Jahrzehnten bestätigte Moor'sche Gesetz besagt, dass sich die Speicherkapazitäten von Computern binnen 18 Monaten bei gleichen Preisen verdoppeln. Das trifft auch auf Multimediageräte zu. Weil die MP3-Abgabe direkt an die Grösse der Speicherchips gebunden ist, bedeutet das, dass sich auch diese Einnahmen verdoppeln. Kaum jemand aber käme auf die Idee zu behaupten, auch der Musikkonsum steige in der gleichen Zeit entsprechend an. Die Konsumenten bezahlen also zunehmend für etwas, das sie nicht nutzen. Das ist ungerecht.

Das gilt auch für einen zweiten Effekt: Das Bundesgericht garantiert der Suisa für die kommenden zwei Jahre einen Tarif, der schon heute zu hoch ist. Denn er geht von einem veralteten - und damit zu tiefen - Anteil bezahlter Downloads aus. Dieser Anteil wird während der kommenden zwei Jahre weiter steigen. Sinkt die MP3-Gebühr nicht, nimmt somit der Anteil der doppelt vergüteten Musikstücke zu: Zuerst bezahlen wir bei «iTunes» oder «Ex Libris» für den Download, dann noch einmal bei der Suisa .

SYSTEMFEHLER. Die Schweizer Leerträgerabgabe krankt zunehmend an einem Systemfehler. Um diesen zu verstehen, muss man einen Blick in die Vergangenheit werfen: Mit dem Aufkommen der Audiokassetten in den Sechzigerjahren wurde erstmals das Kopieren von Musik für die breite Masse möglich. Die «Kassettli» wurden vor allem verwendet, um Radio-Hitparaden aufzuzeichnen und Platten - später CDs - zu kopieren. Diese Kopien sind vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Um die Urheber dennoch für das Kopieren zu entschädigen, erfand man in den Neunzigerjahren die Leerträgerabgabe. Die Konsumenten bezahlten beim Kauf der Kassette eine Gebühr für jene Musik, die sie später aufnehmen würden. Es war ein einfaches und gerechtes System.

UNGERECHTE ABGABE. Doch die Welt änderte sich. Offensichtlich wurde das Problem bei der Einführung der CD-Rohlinge. Mit ihnen konnten nicht nur identische Kopien von Musik-CDs erstellt werden, viele nutzten die CDs auch, um im grossen Stil private Daten zu sichern oder zu verschicken. Während im ersten Fall eine Urheberrechtsabgabe Sinn macht, ist sie im zweiten Fall schlicht ungerecht. Da man aber im Voraus nicht wissen konnte, wofür eine leere CD verwendet wird, belegte man alle Rohlinge mit einer Gebühr, die für die durchschnittliche Nutzung korrekt war.

Das System der Mischrechnung war geboren, und dieses System wird nun auf einer neuen Ebene weitergeführt. Jeder weiss, dass es nicht gerecht ist, denn die Nutzung der Leerträger wird immer vielfältiger. Auf modernen MP3-Playern werden längst nicht nur Musikstücke gespeichert. Oft schlummern auch Filme, Fotos, Arbeitsdokumente oder andere wichtige Dateien auf den kleinen mobilen Festplatten. Viele Daten sind nicht urheberrechtlich geschützt, bei anderen wurde für die Nutzung bereits bezahlt. Zudem bedeutet eine 250 Gigabyte grosse Festplatte in einem Videorekorder nicht, dass der Kunde auch 250 Gigabyte Material speichert. Die Suisa argumentiert, dass sich die Höhe der Gebühren nie nach der maximal möglichen Nutzung (also 250 Gigabyte) richte, sondern nach der effektiven, statistisch erhobenen Nutzung. Das mag im Durchschnitt auch stimmen. Im Einzelfall stimmt die Gebühr jedoch selten. Denn befinden sich bei einem Nutzer ausschliesslich aus illegaler Quelle heruntergeladene Lieder auf dem iPod, sind es bei einem anderen vielleicht eigene Fotos. Beide aber bezahlen die gleich hohe MP3-Vergütung.

UNPRAKTISCHES GESETZ. Auch die Suisa weiss, dass ihr System ungerecht ist. Sie entschuldigt sich mit dem gesellschaftlichen Kompromiss und der Argumentation, es gebe keine Alternative. Damit hat sie wohl sogar recht, denn das Schweizer Gesetz ist unpraktisch: Es erlaubt zwar die Privatkopie und belegt sie mit einer Gebühr. Gleichzeitig ist es aber nicht möglich, zu kontrollieren, wer wann wo eine Kopie anfertigt. Wollte man wirklich unbezahltes Kopieren verhindern, ohne gleichzeitig ungerechtfertigt Gebühren zu erheben, müsste man die Privatkopie verbieten. Dass das nicht viele Freunde findet, ist klar. Dass es nicht praktikabel ist, auch.

QUERSUBVENTIONIERUNG. Ebenso wenig Freunde sollte aber das heutige System haben. Derzeit bezahlen die Wenig-Kopierer für die Viel-Kopierer und die Legal-Downloader für die Illegal-Downloader. Die Abgabe entspricht einer Subventionierung der Privatkopie durch die Allgemeinheit: Wer nicht kopiert, ist selber schuld. Es wäre gerechter, die Leerträger-Abgaben ganz abzuschaffen. Für die Musiker wäre das klar ein Verlust, wenn auch ein kleiner: Nur gerade 4% der 130 Millionen Franken Suisa -Einnahmen stammten bisher aus der Leerträger-Vergütung.

HANDYABGABE. Noch hat niemand eine Alternative zur «Umverteilet» der Suisa gefunden. Auch die Suisa nicht. Sie täte gut daran, sich ein paar Gedanken darüber zu machen, denn sonst riskiert sie, dass irgendwann das System der Urheberrechtsvergütung ganz gestürzt wird. Denn die Diskussionen werden weitergehen. Spätestens dann, wenn die Suisa eine Abgabe auf Mobiltelefone durchsetzen will. Angedroht hat sie das bereits.

 

Wie in der Schweiz Künstler kollektiv vergütet werden

MICHAEL HEIM

Ein System aus Transferzahlungen sichert Urhebern eine Einkunft aus der Nutzung ihrer Werke. Einen Überblick zu gewinnen, ist nicht einfach.

Die Verteilung der Einnahmen aus Urheberrechtsentschädigungen wird in der Schweiz über die vier Organisationen Suissimage (Filmschaffende), Swissperform (ausübende Künstler), Pro Litteris (Autoren), SSA (Drehbuchautoren) und Suisa (Musiker) abgewickelt. Fast jede von ihnen unterhält Beziehungen zu den anderen vieren sowie zu Partnerorganisationen im Ausland. Rund 250 Millionen Franken werden so jedes Jahr in der Schweiz verteilt. Tausende von Kulturschaffenden profitieren davon.

Weshalb das Ganze? Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzen will, muss dafür zahlen. Damit dabei nicht jeder einzelne Nutzer mit den Künstlern verhandeln muss, haben sich diese zu Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen. Die Verwertungsgesellschaften bestimmen für alle Nutzer gültige Tarife, die von der eidgenössischen Schiedskommission abgesegnet werden und damit offiziellen Charakter gewinnen.

HOHE VERWALTUNGSKOSTEN. Weil es oft um kleine Beträge geht, bleibt viel Geld im System stecken. Von insgesamt 244 Mio. Fr. Gebühreneinnahmen im Jahr 2006 (davon 20 Mio. Franken aus dem Ausland) wurden nur 180 Mio. Fr. wieder an Künstler ausbezahlt (davon 51,2 Mio. Fr. ins Ausland). Ein Teil der Differenz landet in Fürsorge- und Kulturstiftungen, den Rest frisst die Verwaltung. So weist alleine die Suisa gut 29 Millionen Franken Verwaltungskosten aus - mehr als jeder vierte Franken, den die Suisa von den Nutzern einnimmt.

Die Quellen der Einnahmen sind vielfältig. Sie gehen von Leerträgerabgaben (CD-R, MP3-Player) über Senderechte (Fernsehsender, Kabelnetze), Kopierergebühren und Vergütungen für Presseschauen bis zu Abgaben, die bei der Aufführung von Konzerten bezahlt werden. Nicht immer ist das System einheitlich: So werden bei einer CD-Produktion die Sänger der Band direkt von der Plattenfirma bezahlt, die Autoren der Lieder hingegen über eine Suisa -Gebühr, welche die Plattenfirma entrichten muss. Es ist nicht ganz einfach, all diese Zahlungsströme grafisch darzustellen.

GERUNDET. Die Zahlen in der Grafik stammen aus den aktuellen Geschäftsberichten der Verwertungsgesellschaften. Da jedoch Absender und Empfänger einer Transferzahlung nicht immer die gleichen Beträge ausweisen, mussten diese Zahlen in der Grafik teilweise gerundet oder geschätzt werden.

> www.prolitteris.ch
> www. suisa .ch
> www.suissimage.ch
> www.ssa.ch
> www.swissperform.ch

 

korrekt
(baz vom 6.8.2007, Seite 28)
MP3-Abgabe ist ein neuer Puzzlestein eines ungerechten Systems; 2.8.07

In der Berichterstattung zum Urheberrecht befinden sich zwei Fehler: Der neue Tarif auf Festplatten und Microchips («MP3-Abgabe») tritt per 1. September und nicht per 1. August in Kraft. Suissimage hält ferner fest, dass sie rund 34 Millionen an ausländische Partnergesellschaften überweise und rund eine Million an Schweizer Rechteinhaber ausschütte (die Grafik lautete: 0,7 Mio. an ausländische Gesellschaften und 34,9 Mio. eigene Ausschüttungen). Die baz-Grafik wurde Suissimage vor dem Erscheinen zur Prüfung zugestellt; die falschen Zahlen wurden von Suissimage dabei nicht richtiggestellt.