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© Basler Zeitung; 23.05.2008; Seite bazab33
wirtschaft

Suisa fordert die Handy-Steuer
Der Speicher in Mobiltelefonen soll mit einer Abgabe belegt werden

Michael Heim
Mit einer Studie wollte die Suisa belegen, dass viele Handys auch als MP3-Player verwendet werden. Doch die Gegenseite stellt die Untersuchung infrage..

Vielleicht sind MP3-Player wie der iPod bald überflüssig. Mobiltelefone verfügen zunehmend über Musikfunktionen, die ein eigenständiges Gerät überflüssig machen. Das freut die Jugendlichen, die schon heute ihr Handy auch mit Musik füllen. Und es stört die Urheberrechtsgesellschaft Suisa , denn im Gegensatz zu MP3-Playern sind Handys nicht mit einer Speicherabgabe belegt. Das soll sich ändern.

Anfang Jahr liess die Suisa von der Marktforschungsgesellschaft GfS eine Studie über die Handy-Nutzung in der Schweiz erstellen. Sie sollte Argumente für eine neue Abgabe liefern, wie SuisaSprecher Martin Wüthrich damals der baz erklärte. Nun liegt der Bericht der baz vor. Ob er der Suisa mit Blick auf eine neue Abgabe dienlich sein wird, ist jedoch fraglich, denn er besagt, dass nur gerade in einem Drittel aller Haushalte überhaupt Aufnahmen getätigt werden. Zwischen 2005 und 2007 hat dieser Anteil auch nur leicht von 35 auf 37 Prozent zugenommen. Zwar ist der Anteil der Haushalte, die den Besitz eines Multimedia-Telefons angeben, stark gestiegen. Mit 17 Prozent besitzt jedoch noch immer nur eine klare Minderheit ein solches Gerät.

Erste Verhandlungen. Und doch fordert die Suisa nun offiziell eine Abgabe auf Telefonspeicher. An ihrer gemeinsamen Sitzung mit den Nutzerverbänden vom 14. Mai hat sie die Forderung erstmals offiziell gestellt, wie Peter Mosimann, Präsident des Dachverbands der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN), bestätigt. Suisa -Sprecher Wüthrich will den Zeitplan der «laufenden Verhandlungen» gegenüber der baz nicht kommentieren.

Offenbar hat die Suisa die Lehre aus der GfS-Studie gezogen. So lässt Wüthrich durchblicken, die Suisa könne sich eine Regelung vorstellen, die nicht für alle Handys gleich teuer wäre. Es gebe Multimedia-Telefone und solche, bei denen man lange nach der Musikfunktion suchen müsse. «Der Tarif könnte daher auf eine Unterscheidung je nach Nutzung herauslaufen», so Wüthrich.

Peter Mosimann hingegen hält die GfS-Studie für untauglich als Grundlage für neue Forderungen. Es sei nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die befragten Haushalte ausgewählt worden seien, sagt er.

«Keine massgebliche Nutzung». Mosimann bezieht sich auf Zahlen eigener Verbandsmitglieder und meint: «Handys werden in erster Linie zum Telefonieren genutzt. Dann kommt die Fotografie und – wenn vorhanden – die Nutzung für E-Mail. Musik liegt erst an vierter Stelle.» Die meisten Handy-Besitzer hätten gar keine Musik auf ihrem Telefon. «Musikhören ist keine massgebliche Nutzung im Sinne des Gesetzes», sagt Mosimann, der unter anderem die grossen Detailhändler vertritt.

Sollte sich die Suisa nicht mit den Nutzerverbänden einigen können – wonach es derzeit aussieht –, wird sie den angestrebten Handy-Tarif einseitig einsetzen lassen müssen. Dazu bedarf es gemäss Gesetz zunächst mehrerer Verhandlungsrunden mit der Gegenseite. Danach hat die eidgenössische Schiedskommission sieben Monate Zeit, den Tarif zu prüfen. Sollte sie ihn in Kraft setzen, hat die Gegenseite die Möglichkeit, den Rechtsweg bis ans Bundesgericht zu beschreiten. Insider rechnen daher damit, dass eine allfällige «Handy-Steuer» nicht vor Ende 2009 rechtskräftig werden würde.