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© Basler Zeitung; 22.06.2009; Seite bazab11
wirtschaft
Auf zu neuen Musikgebühren
Nach dem Rekordjahr 2008 treibt die Suisa die Einführung einer Handy-Abgabe voran
Michael Heim
Die MP3-Steuer hat der Suisa viele Millionen in die Kasse gespült. Nun soll die gleiche Abgabe auch für Mobiltelefone gelten. Der Tarif liegt vor.
Seit Beginn des Jahrtausends zeigt die Kurve aufwärts, seit letztem Jahr sogar steil: Die Einnahmen der Rechte-Verwerterin Suisa , die aus dem Kopieren von Musik und Filmen stammen, sind von rund 1,7 Millionen Franken im Jahr 2002 auf 11,2 Millionen Franken angestiegen. Dies zeigt der am Samstag publizierte Geschäftsbericht. Verglichen mit dem Vorjahr haben sich diese Einnahmen mehr als verdoppelt.
Der Geldstrom ist auf den 2007 eingeführten Tarif 4d – die MP3-Steuer – zurückzuführen. Er belastet digitalen Speicher in Musik- und Videogeräten mit einer Abgabe von heute 80 Rappen pro Gigabyte. Neben der Suisa profitieren auch andere Gesellschaften von dieser Einnahmequelle, und so liegt das Total dessen, was die Schweizer 2008 bezahlt haben, bei 22,8 Millionen Franken. Das ist deutlich mehr als die fünf Millionen Franken erwarteter Einnahmen, von denen vor Einführung des Tarifs 4d gesprochen wurde.
Kritik vom Preisüberwacher. Die Übereinnahmen resultieren aus der von der Suisa nicht berücksichtigten technologischen Entwicklung: Die Geräte enthalten immer mehr Speicher. Weil die Gebühren aber schon früh vor Einführung des Tarifs berechnet wurden, waren sie von Beginn weg zu hoch. Der Preisüberwacher fordert die Suisa denn auch auf, ihre Kalkulationsmethodik künftig anzupassen.
Auf dem Tisch des Preisüberwachers – und dem der Schiedskommission, die alle Tarife absegnen muss – liegt bereits ein neues Geschäft: Der Tarif 4e. Es ist die im vergangenen Jahr angekündigte Handy-Abgabe, die von der Suisa einseitig, also ohne Einigung mit den Nutzern, eingereicht wurde. Die Suisa fordert, dass Mobiltelefone gleich belastet werden wie MP3-Player; mit 80 Rappen pro Gigabyte. Betroffen wären nur Telefone, bei denen die Musikfunktion prominent im Betriebssystem verankert ist oder die als Multimedia-Geräte explizit beworben werden.
Für die neue Abgabe spricht die Tatsache, dass Handys zunehmend als Musik-Player genutzt werden. Beliebte Beispiele sind das iPhone von Computerbauer Apple oder die Walkman-Serie von Sony Ericsson. Gegen die Abgabe spricht hingegen die Nutzung der Handys. Einer Suisa -Studie zufolge hört heute nur ein Fünftel der Schweizer Musik über das Handy. Zudem wird der Speicher in Mobiltelefonen immer auch für andere Inhalte als Musik genutzt; etwa für Fotos oder Software. Die Speichergebühr müsste daher unter der für klassische MP3-Player liegen.
Die Suisa wollte gegenüber der BaZ nicht auf die Details des Tarifs eingehen. Pressesprecher Martin Wüthrich behauptet aber, die Nutzerverbände seien mit der Abgabe grundsätzlich einverstanden. Nur in den Details beständen noch Differenzen.
Anders tönt das bei den Nutzern selber. Der Tarif sei «nicht nötig», sagt Peter Mosimann vom Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN). Mobiltelefone seien in erster Linie Kommunikationsgeräte, das Abspielen von Musik stelle lediglich eine «Unterfunktion» dar. Diese Haltung werde auch von anderen Nutzerverbänden getragen, sagt Mosimann. Auch Preisüberwacher Stefan Meierhans schreibt in seinem aktuellen Newsletter, er werde den neuen Tarif «kritisch prüfen» und verweist auf die Tatsache, dass dies europaweit die erste Abgabe auf Handys wäre. Unter Meierhans dürfte es die Suisa schwerer haben als früher, arbeitete dieser doch zuvor beim eher als technologiefreundlich bekannten Microsoft-Konzern.
Bis ans Bundesgericht. Die Schiedskommission wird wohl im Herbst über den neuen Tarif entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass sie ihn nicht direkt gutheissen und die strittigen Parteien zu Verhandlungen auffordern wird. Im Extremfall könnte die Handy-Abgabe bis ans Bundesgericht gezogen werden. Dann wäre eine Einführung vor 2011 kaum realistisch.
In Gedanken ist die Suisa allerdings schon weiter. Wüthrich verweist etwa auf eine am World Copyright Summit von vergangener Woche besprochene Abgabe auf Internet-Anschlüsse. Immerhin fänden die meisten Kopien heute über Tauschbörsen statt. Offiziell lanciert hat die Suisa dieses neue Vergütungsmodell allerdings noch nicht.
stichwort
Private Kopien sind erlaubt, aber sie kosten
Suisa. Nach dem Schweizer Urheberrechts-Gesetz (URG) sind private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt. Legal ist auch der Download aus dem Internet – selbst aus illegalen Quellen. Das Schweizer Gesetz ist damit im internationalen Vergleich eines der konsumentenfreundlichsten.
Als Entschädigung sieht das Gesetz jedoch eine Abgabe vor, die von den fünf Rechteverwertungs-Gesellschaften – in diesem Fall von der Suisa – eingezogen wird. Früher stammten diese Einnahmen vor allem aus Abgaben auf Leerkassetten, später kamen CD-Rohlinge und DVDs hinzu. Seit 2007 gibt es eine Abgabe auf Speicher in Audio- und Videogeräten. hec |
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